Neuste Informationen vom 01.04.2022

Auch wenn der Bundesrat alles Massnahmen aufgehoben hat, ist es weiterhin wichtig, dass ihr nur an Cevi-Aktivitäten teilnehmt, wenn ihr gesund seit und ihr euch bei möglichen Corona-Symptomen testet.

Neuste Informationen 17.02.2022

Der Bundesrat hat am 16.02.2022 alle für den Cevi relevanten Schutzmassnahmen aufgehoben.

Somit gibt es für den Cevi bis auf weiteres keine Einschränkungen mehr. Wir empfehlen euch aber weiterhin euch vorsichtig zu verhalten: geht euch testen, wenn ihr Symptome zeigt und haltet euch an die weiterhin geltende Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Neuste Informationen vom 20. Dezember

Gemäss Bundesratsentschluss vom 17.12.2021 gelten ab Montag, dem 20.12.2021 nachfolgende Regelungen.

  • Ab 16 Jahren gilt bei allen Cevi-Aktivitäten in Innenräumen die 2-G Zertifikatspflicht (geimpft, genesen,). Draussen gilt die Zertifikatspflicht erst ab 300 teilnehmenden Personen. Es gilt zudem für sämtliche Personen ab 12 Jahren eine Maskenpflicht. Konsumiert werden darf nur im Sitzen.

  • Wo die Sitz- und Maskenpflicht nicht umgesetzt werden kann, gilt zudem 2G+ (geimpft oder genesen plus zusätzlich getestet)

  • Auf das Maskentragen und Sitzpflicht kann verzichtet werden, wenn die Veranstaltung in Form von 2G+ (geimpft oder genesen plus getestet) stattfindet. Anerkannte Tests für 2G+ sind der Antigen-Schnelltest (Gültigkeit 24h) oder der PCR-Test (Gültigkeit 72h).

Für Aktivitäten draussen gelten keine Einschränkungen, sofern die Anzahl Personen 300 nicht übersteigt, ansonsten gilt auch dort die Zertifikats- und Maskenpflicht.

Neuste Informationen vom 13. September

Ab Montag, dem 13. September gilt für alle Cevi-Anlässe und Cevi-Veranstaltungen, die ganz oder teilweise in Innenräumen durchgeführt werden, eine Zertifikatspflicht.

Das Zertifikat kann von jeder Person mit Hilfe der App "Covid Check" überprüft werden, gleichzeitig muss mit einem gültigen Ausweis die Identität kontrolliert werden.

Ausnahmen gibt es in folgenden Fällen:

  • gleichbleibende & beständige Gruppen über mehrere Termine hinweg bis 30 Personen (unter 16-jährige mit eingerechnet), wenn sich die Personen bereits kennen (beispielsweise Samstagnachmittagsprogramme oder Sitzungen)
  • Personen vor ihrem 16. Geburtstag
  • Veranstaltungen, die komplett draussen durchgeführt werden

Voraussetzung für die Ausnahmen sind allerdings folgende Punkte

  • Maskenpflicht ab 12 Jahren
  • Kein Essen und Trinken
  • Einrichtung zu höchsten zwei Dritteln der Kapazität besetzt

Neuerungen im Schutzkonzept vom 26.06.2021

Es gibt weitere Lockerungen bezüglich dem Corona-Virus, welche auch den Cevi betreffen.

Neues Schutzkonzept

Folgende Änderungen sind per Bundesratsbeschluss vom 23.06.2021 per 26.06.2021 gültig:
Für Cevi-Aktivitäten (wie auch kulturelle und sportliche Aktivitäten), gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Schutzkonzept

Informationen und Änderungen im Schutzkonzept vom 19.04.2021

Momentan finden wieder alle Ceviaktivitäten statt. Entnehmt die Informationen dazu wie immer auf unserer Webseite.

Bitte beachtet die Änderungen im Schutzkonzept vom 19.04.2021.Schutzkonzept

Beachtet dass momentan eine Maskenpflicht ab der 4. Klasse gilt. (Regelungen vom Kanton Zürich)

Ceviprogramme wieder möglich

Liebe Cevianerinnen, liebe Cevianer

Der Bund hat für alle Kinder und Jugendlichen mit dem Jahrgang 2001 oder jünger einige Lockerungen beschlossen. Dies betrifft auch den Cevi. Deshalb dürfen wir wieder Cevi-Aktivitäten vor Ort durchführen. Dies natürlich weiterhin unter der Einhaltung des Schutzkonzeptes.

Wir haben als Abteilung beschlossen, das Ceviprogramm für den 20.03.21 abzusagen. So können wir vorerst einmal schauen, wie sich die Infektionszahlen in der nächsten Woche entwickeln.

Am 27.03.21 wird voraussichtlich aber wieder ein Ceviprogramm vor Ort stattfinden. Weitere Infos dazu folgen.

Bis am 28. Februar keine Ceviaktivitäten

Liebe Cevianerinnen, liebe Cevianer

Der Bund hat am 13.01.2021 entschieden, die getroffenen Massnahmen im Umgang mit der aktuellen Pandemie weiter auszubauen und die Einschränkungen vom Dezember bis mindestens 28. Februar zu verlängern.

Deshalb müssen wir weitere Ceviprogramme absagen.
Folgende Ceviprogramme werden nicht stattfinden:
- 23.01.2021
- 06.02.2021
- 20.02.2021

Für den 06.02.2021 und den 20.02.2021 werden wir euch wieder ein Programm für zu Hause zukommen lassen.
 

Wir hoffen baldmöglichst wieder Cevi machen zu dürfen.

Bleibt gesund und bis bald.

Neuerung im Schutzkonzept vom 23.10. und 30.10.2020

Liebe Cevianerinnen, liebe Cevianer

Seit der Bundesratspressekonferenz vom 18.10.2020 gelten neue Massnahmen für die Cevi-Aktivitäten.

Folgende Änderungen gelten ab dem 23.10.und 30.10.2020:

  • Bei Veranstaltungen im Aussenbereich gilt Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1.5m nicht eingehalten wird
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt Maskenpflicht. Ausnahmen können gemacht werden beim Essen, Trinken, Sport und Schlafen
  • Kinder bis 12 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit

Genauere Ausführungen findet ihr im angepassten Schutzkonzept: https://www.cevi.ws/sites/default/files/cms/Infos%20Corona/Schutzkonzep

Wir danken euch für die Mithilfe beim Umsetzen der neuen Massnahmen.

Bei Fragen dürft ihr euch ohne zu zögern bei der Abteilungsleitung melden.

Informationen bezüglich dem Corona-Virus

Liebe Cevianerinnen, liebe Cevianer

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 27.5.2020 dürfen ab dem 6.6.2020 die Cevi Aktivitäten wieder aufgenommen werden, sofern ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegt. Der Cevi Schweiz hat ein Konzept erarbeitet und vom Bundesamt für Sport (BASPO) plausibilisieren lassen. Gerne informieren wir euch mit den wichtigsten Informationen zu diesem Konzept und den zukünftigen Vorgaben wie wir Cevi machen können.

Das entsprechende Schutzkonzept wie auch eine Zusammenfassung davon findet ihr unter folgendem Link (https://www.cevi.ws/corona-infos). Wir bitten die Eltern die Zusammenfassung zu lesen und sie bereits einmal mit ihren Kindern zu besprechen. Wir werden die Verhaltensregeln auch nochmals aufgreifen im Cevi, sind jedoch froh, wenn die Kinder nicht das erste Mal von uns davon hören.

Bei Fragen oder Unklarheiten, könnt ihr euch gerne bei der Abteilungsleitung melden.

Wie danken für euer Verständnis und das Vertrauen.
Liebe Grüsse
Die Abteilungsleitung